Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
29-7 MEDIA GmbH • Fichtheimer Feld 10 • D- 94405 Landau an der Isar
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.01.2024.
§1 Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Event-Agentur
29-7 MEDIA GmbH
Fichtheimer Feld 10
D- 94405 Landau a. d. Isar
Geschäftsführende Gesellschafter:
Markus Gerstl, Markus Endl, Franz Josef Ransberger
diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB)
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen und Nebenabreden des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und in Textform anerkannt werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§2 Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit 29-7 MEDIA GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit 29-7 MEDIA GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Kunde. Der Kunde ist als Veranstalter von Events sowohl für die Inhalte als auch für das Verhalten der Gäste und deren Sicherheit, im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten, zuständig.
§3 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige in Textform verfasste Angebot der 29-7 MEDIA GmbH, in dem die Leistungen und die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der 29-7 MEDIA GmbH sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die 29-7 MEDIA GmbH mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Sofern die Vergütung abweichend von Abs. 1 nicht durch ein in Textform verfasstes Angebot geregelt ist, geschieht dies nach den Richtlinien der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der 29-7 MEDIA GmbH. In der Vergütung der Agentur sind die Leistungen für Werbe- und Event-Vorbereitung, Werbe- und Event-Planung, Werbegestaltung, Werbetext und Durchführung von Events enthalten.
Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen. Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechts-Übertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln und Druckkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.
(3) Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, die von der 29-7 MEDIA GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Vertragsdurchführung beauftragt werden (z. B. Künstler, Messebau, Handwerker & Dienstleister, Miete), wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, wenn diese Kosten dem Auftraggeber weiterberechnet werden.
(4) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der 29-7 MEDIA GmbH kommt durch eine in Textform verfasste Annahmeerklärung der 29-7 MEDIA GmbH zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die 29-7 MEDIA GmbH nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(5) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die 29-7 MEDIA GmbH ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der
29-7 MEDIA GmbH erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(6) Die auf der Website, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§4 Event-Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der in Textform verfassten Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, müssen in Textform festgehalten werden.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die
29-7 MEDIA GmbH dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die 29-7 MEDIA GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Soweit die 29-7 MEDIA GmbH entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen
außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist jene berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch zugunsten des Kunden wird damit nicht begründet.
§5 Mietmaterial
(1) Die 29-7 MEDIA GmbH ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Die 29-7 MEDIA GmbH ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls die 29-7 MEDIA GmbH nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
(2) Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen, unverbindlich. Ausgenommen hiervon sind einzelne Angaben, die in Textform durch die 29-7 MEDIA GmbH bestätigt worden sind. Die 29-7 MEDIA GmbH steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.
(3) Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb Deutschlands ist ohne eine in Textform verfasste Genehmigung der 29-7 MEDIA GmbH untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde vollumfänglich.
(4) Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunden der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist, und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Die 29-7 MEDIA GmbH behält sich vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnet die 29-7 MEDIA GmbH Reparaturkosten. Bei übermäßig verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand.
§6 Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
(1) Der Kunde hat der 29-7 MEDIA GmbH alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der 29-7 MEDIA GmbH.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der 29-7 MEDIA GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen.
(3) Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzlichen Vorgaben, wie den Einträgen im Jugendschutzgesetz u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
(4) Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine ausreichend dimensionierte Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Diese muss der 29-7 MEDIA GmbH auf Verlangen vorgelegt werden.
(5) GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.
(6) Fotographien sowie Video- und Tonaufzeichnungen von Events, die über den privaten Gebrauch hinausgehen, müssen von der 29-7 MEDIA GmbH genehmigt werden, insbesondere wenn Fremdleistungen durch Künstler erbracht werden. Aufzeichnungen jeglicher Art für Fernsehen, Rundfunk und andere Institutionen zu tätigen, zu nutzen oder anzubieten, sind ohne in Textform verfasste Genehmigung nicht gestattet.
§7 Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare gelten in EURO und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Diese werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend dem Auftrag mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen auf Basis des aktuellen üblichen Leitzins.
Falls nachträglich eine inländische oder ausländische Steuerlast oder andere Abgaben entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Betrag zu erstatten.
(2) Die 29-7 MEDIA GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die 29-7 MEDIA GmbH das Recht, ihre Leistung zu verweigern.
(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§8 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
(1) Erhält die 29-7 MEDIA GmbH nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
(2) Alle Leistungen der 29-7 MEDIA GmbH (z.B. Ideenskizzen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der 29-7 MEDIA GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der 29-7 MEDIA GmbH darf der Kunde die Leistungen der 29-7 MEDIA GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der 29-7 MEDIA GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der 29-7 MEDIA GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der 29-7 MEDIA GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der 29-7 MEDIA GmbH erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind vergütungspflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der 29-7 MEDIA GmbH. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der 29-7 MEDIA GmbH. Über den Umfang der Nutzung steht der 29-7 MEDIA GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
(5) Die der 29-7 MEDIA GmbH überlassenen Vorlagen des Kunden (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Prämisse verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Eine Prüfung dieser Berechtigung durch die 29-7 MEDIA GmbH findet nicht statt. Diese sowie die Verantwortlichkeit für deren Bestehen obliegt dem Kunden.
§9 Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der 29-7 MEDIA GmbH jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, nach folgender Staffelung:
- bis 3 Monate vor dem Event: 30% der vereinbarten Vergütung
- bis 2 Monate vor dem Event: 50% der vereinbarten Vergütung
- bis 1 Monat vor dem Event: 75% der vereinbarten Vergütung
- bis 2 Wochen vor dem Event: 90% der vereinbarten Vergütung
- ab 1 Woche vor dem Event: 100% der vereinbarten Vergütung
Die Berechnungsgrundlage ist die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung zuzüglich Mehrwertsteuer, von dem die aufgrund der vorzeitigen Vertragsbeendigung ersparten Kosten abgezogen werden. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit der vorzeitigen Vertragsbeendigung keine oder geringere Kosten angefallen sind als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Bereits erbrachte Leistungen und Aufwände sind komplett zu zahlen. Außerdem müssen auch die Storno-Bedingungen der bereits abgeschlossenen Verträge von Drittanbietern berücksichtigt und vom Kunden zu 100% beglichen werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
§10 Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die 29-7 MEDIA GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die 29-7 MEDIA GmbH) in Textform geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die 29-7 MEDIA GmbH der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der 29-7 MEDIA GmbH beruhen.
§11 Haftung
(1) Die 29-7 MEDIA GmbH haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die 29-7 MEDIA GmbH nur, soweit die 29-7 MEDIA GmbH bzw. die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der 29-7 MEDIA GmbH vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung oder Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die
29-7 MEDIA GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.
(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Soweit der 29-7 MEDIA GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die 29-7 MEDIA GmbH derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die 29-7 MEDIA GmbH keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
(6) Wenn im Rahmen einer Veranstaltung die Möglichkeit zur Teilnahme an sportlichen Aktivitäten besteht, wird darauf hingewiesen, dass diese Aktivitäten übliche Gefahren mit sich bringen können. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen oder gegebenenfalls ärztlich überprüfen zu lassen. Bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen muss der Teilnehmer die Veranstaltung eigenständig abbrechen.
Die beteiligten Leistungsträger haften ausschließlich dafür, dass sie die inhärente Gefahr der Aktivität nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erhöhen.
(7) Für Transporte, die von der 29-7 MEDIA GmbH veranlasst oder durchgeführt werden, wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers bis zum Neubeschaffungswert versichert.
Sichtbare Transportschäden müssen sofort gemeldet werden. Bei Speditionsversand müssen offensichtliche Schäden unverzüglich auf dem Frachtbrief vermerkt werden, und bei Bahntransporten muss eine Bescheinigung über den Schaden von der Bahn angefordert und an uns übermittelt werden. Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an uns abgetreten.
(8) Gegenstände, die von der 29-7 MEDIA GmbH aufgrund einer in Textform verfassten Bestätigung zur Einlagerung übernommen werden, sind nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht jegliches Risiko auf den Auftraggeber über.
§12 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die 29-7 MEDIA GmbH auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten Daten werden durch die 29-7 MEDIA GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der 29-7 MEDIA GmbH an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die 29-7 MEDIA GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§13 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der 29-7 MEDIA GmbH und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Landau a.d. Isar so weit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.